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Verwendung von grafisch gestalteten Wortzeichen in Form von Qualitätssiegeln („MacDent“) |
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Tuesday, 20. July 2010 |
Medizinrechtlicher Fachbeitrag zur Verwendung von grafisch gestalteten Wortzeichen in Form von Qualitätssiegeln ("MacDent") auf ARZT-UND-WERBERECHT
von RECHTSANWALT UND FACHANWALT FÜR MEDIZINRECHT JOACHIM
MESSNER, Mainz
Verwendung von grafisch gestalteten Wortzeichen in Form von Qualitätssiegeln („MacDent“)
Inhaltszusammenfassung:
Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) hat mit Urteil vom 24.09.2009 (Az. 3 C 4.09) festgestellt, dass einem niedergelassenen Zahnarzt die Verwendung eines Logos nicht untersagt werden darf, mit dem er schlagwortartig auf die Einhaltung geprüfter Qualitätsstandards eines Franchise-Unternehmens (MacDent) hinweist.
Im Einzelnen:
Das BVerwG hatte sich mit der Frage zu beschäftigen, inwieweit ein Zahnarzt für Qualitätsstandards seiner Zahnarztpraxis mit einem Logo werben darf, welches nicht der Kontrolle durch eine öffentliche Stelle, sondern durch ein privates Unternehmen („MacDent“) herausgegeben wird. Die zuständige Zahnärztekammer hatte dem niedergelassenen Zahnarzt untersagt, das Logo zu verwenden. Das BVerwG hat jedoch die Auffassung vertreten, dass ein Logo nicht isoliert betrachtet werden darf, sondern auch die Information der Internetseite, auf die im Logo verwiesen wird, im Rahmen einer Gesamtbetrachtung mit einzubeziehen sind. Da die auf der Internetseite beworbenen Standards faktisch über das Maß der gesetzlich geforderten Qualitätsstandards hinausgehen, war die Werbung des Zahnarztes mit dem Logo auch nicht irreführend, da beim Patienten hinsichtlich seiner Qualitätserwartungen keine falschen Eindrücke entstehen konnten.
Das BVerwG hat darüber hinaus festgestellt, dass kein Zertifizierungsmonopol öffentlich rechtlicher Stellen besteht, vielmehr sollen Zertifizierungen von Qualitätsmanagementsystemen auch von privatrechtlich organisierten Konformitätsbewertungsstellen vergeben werden dürfen.
Quelle: Entscheidung d. BVerwG v. 24.9.09, Az. 3 C 4.09, veröffentlicht im MedR 2010, 28: 418 ff.
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MESSNER
BUSCHER
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Joachim
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