Startseite
Anwälte & Steuerberater
Fachbeiträge der Anwälte ARZTWERBERECHT
NEWS-ticker GesundheitsR
SEITEN FÜR ÄRZTE
Klinik, Praxisbetrieb & Steuer
Vertragsarztrecht
Arztrecht Seminare
Steuerberater für Ärzte
Arzt, Klinik & Werberecht
Gemeinschaftspraxis
Praxisübernahme
Praxisgründung
MVZ
ArztstrafR & Arzthaftung
Inkasso für Ärzte & Kliniken
URTEILE MEDIZINRECHT
Gerichtsurteile Medizinrecht
FACHARZT SUCHEN
mein-Facharzt.com
ANWALTSSUCHE BUNDESWEIT
mein-medizinrechtler.de
FACHANWALT MEDIZINRECHT NACH STADT SUCHEN
Aachen
Augsburg
Berlin
Bielefeld
Bochum
Bonn
Braunschweig
Bremen
Chemnitz
Dortmund
Dresden
Duisburg
Düsseldorf
Erfurt
Essen
Frankfurt
Freiburg
Gelsenkirchen
Göttingen
Hagen
Halle
Hamburg
Hamm
Hannover
Karlsruhe
Kassel
Kiel
Köln
Krefeld
Leipzig
Lübeck
Magdeburg
Mainz
Mannheim
Gladbach
Mülheim
München
Münster
Nürnberg
Oberhausen
Osnabrück
Rostock
Saarbrücken
Stuttgart
Wiesbaden
Wuppertal
weiterestaedte
SERVICE
Gutachten Medizinrecht
Fachbücher Medizin & Recht
PATIENTENSEITEN MEDIZIN
Hüftprothesen
Fettabsaugung
Lasik-Operation
Nasenkorrektur
Brustvergrößerung
Brustverkleinerung
Facelifting
Zahnimplantate
Lidkorrektur
Haartransplantation
Bauchstraffung
Penisverlängerung
Schönheitschirurgie
Ohrenkorrektur
Faltenunterspritzung
Bleaching
Dekubitus
Narkoserisiko
Risikoschwangerschaft
PATIENTENSEITEN RECHT
Arzthaftung
Patientenrechte
Patientenverfügung
Behandlungsvertrag
Patientenaufklärung
Hebammenhaftung
Geburtsschadensrecht
Fachanwalt Medizinrecht
APOTHEKE, ARZNEI & MP
Apothekenrecht
Arzneimittelzulassung
Arzneimittelhaftung
Medizinprodukte

Schrift ändern: Kleinere Schrift Grössere Schrift Auf Standard umstellen

Die Werbung einer Zahnarztpraxis mit einem Qualitätssiegel ist zulässig PDF Drucken E-Mail
Tuesday, 20. April 2010

Medizinrechtlicher Fachbeitrag auf ARZT-UND-WERBERECHT von RECHTSANWALT UND FACHANWALT FÜR MEDIZINRECHT CHRISTOPHER BEYER, Köln

 

 

Die Werbung einer Zahnarztpraxis mit einem Qualitätssiegel ist zulässig



Das Bundesverwaltungsgericht hat mit Urteil vom 24.09.2009 (3 C 4/09) entschieden, dass einem Zahnarzt die Verwendung eines Logos nicht untersagt werden darf, mit dem schlagwortartig auf die Einhaltung geprüfter Qualitätsstandards eines Franchise-Unternehmens hingewiesen und zugleich eine Internetadresse angegeben wird, die nähere Informationen über die Standards und ihre Kontrolle enthält. In der Versagung sah das Gericht einen Verstoß gegen die durch Artikel 12 Absatz 1 GG geschützte Berufsfreiheit.


Zur Begründung führte das BVerwG aus, dass kein Gemeinwohlbelang erkennbar ist, der die Beschränkung der Berufsfreiheit rechtfertigen könnte. Für interessengerechte und sachangemessene Informationen, die keinen Irrtum erregen, müsse im rechtlichen und geschäftlichen Verkehr grundsätzlich Raum bleiben. Das verwendete Logo als Hinweis auf geprüfte Qualitätsstandards erfülle diese Voraussetzungen. Hinweise auf die Einhaltung bestimmter Qualitätsanforderungen bei Waren oder Dienstleistungen in Form von Logos und Gütesiegeln sind heutzutage genauso verbreitet wie Hinweise auf Qualitätsmanagementsysteme und ihre Zertifizierung. Verbrauchern bzw. Patienten ist diese Methode der Information geläufig. Dem Publikum wird eine nützliche Information geboten, deren Inhalt weder anpreisend noch marktschreierisch ist.


Im entschiedenen Fall hatte eine Zahnarztpraxis als Zusatz zum Praxisschild und im Geschäftsverkehr ein Logo in der Form eines Qualitätssiegels verwendet. Es führte den Schiftzug „MacDent“, umrandet von dem Schriftzug „Geprüfte Qualitätsstandards“. Unter dem Logo war die Internetadresse „www.MacDent.de“ angegeben.


 

ra_beyer_christopher_fb  BRINKMANN RECHTSANWÄLTE 

Christopher Beyer

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Medizinrecht
 
 

Hülchrather Straße 35

50670  Köln

Telefon:
0221 - 973 00 10
Telefax:
0221 - 73 06 02

Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spam-Bots geschützt, Sie müssen Javascript aktivieren, damit Sie es sehen können Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spam-Bots geschützt, Sie müssen Javascript aktivieren, damit Sie es sehen können
www.brinkmann-ra.eu
 
 

        
| Häufige Fragen | Nutzungsbedingungen | Datenschutz | Kontakt | Impressum | Presse |
| Arzthaftung | Medizinrecht | Ärzteberatung | Webdesign von LFM | PageEar |